Du brauchst ein Rechnungsformular? Wer kennt das nicht, man hat seine Aufträge erledigt und nun muss man die Rechnung schreiben. Aber wie schreibt man eine Rechnung richtig. Laut Gesetz gibt es sogar eine Liste was alles in einer Rechnung stehen sollte. Diese möchte ich gerne hier vorstellen.
In eine tadellose Rechnung gehören auf jeden Fall: Dein Name und die korrekte Anschrift, danach folgen die Anschrift und der Name des Kunden. Das Rechnungsdatum und die dazugehörige Rechnungsnummer dürfen natürlich auch nicht fehlen, sowie Deine Steuer- bzw. Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Danach folgt das Datum deiner Lieferung oder Leistung und natürlich der Umfang, die Art oder die Menge der Lieferung oder Leistung. Dann werden die einzelnen Nettobeträge der erbrachten Leistungen oder der Lieferung aufgelistet und die dazugehörige Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel darf natürlich auch nicht fehlen sowie der komplette Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer. Die Bankverbindung sollte im Besten Falle auch genannt werden, so dass der Kunde den Betrag überweisen kann. Für eventuelle Fragen ist es hilfreich deine Telefonnummer oder deine E-Mailadresse zu nennen. Somit haben wir einen Brief laut Gesetz richtig erstellt.
Rechnungsnummer und Zahlungsziel
Aber warum ist eine tadellose Rechnung so wichtig? Mit dieser Frage sind wir dann beim Finanzamt. Besser gesagt die Vorsteuer kommt hier ins Spiel. Wenn die Rechnung formal nicht korrekt geschrieben ist kann es möglich sein, dass das Finanzamt die Rechnung nicht anerkennt und man die verrechnete Vorsteuer aus der eigenen Kasse zurückzahlen muss. Besonders ist dabei die Rechnungsnummer zu beachten, sie muss immer fortlaufend und einmalig sein. Außerdem sollte beim Zahlungsziel immer ein genaues Datum genannt werden. Man sollte also z.B. nicht schreiben zahlbar binnen 14 Tagen sondern sollte direkt ein Datum nennen.
Kleinunternehmerregelung
Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, musst du darauf achten, dass die Umsatzsteuer auf keinen Fall ausgewiesen ist, dass dann auch keine Differenzierung nach Steuersätzen vorhanden ist und das die einmalige Rechnungsnummer entbehrlich ist. Das gilt auch für Kleinstbeträge. In diesem Fall muss auf der Rechnung auch ein Satz zur Steuerbefreiung stehen, z.B. Es handelt sich hierbei um eine steuerfreie Leistung gemäß eines Kleinunternehmers § 19 UStG.
Für alle, die kein Rechnungsprogramm haben, stellen wir hier eine Musterrechnung zur Verfügung.
Rechnungsformular und Rechnungsvorlage kostenlos und Angebots-Vorlagen zum download
Rechnungsformular für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
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Rechnungsformular für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer
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Angebotsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
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Angebotsvorlage für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer
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