So setzt du das neue Gesetz richtig um – und warum du jetzt handeln solltest
Barrierefreiheit wird Pflicht – auch online
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich für viele digitale Angebote. Was einst vor allem für Behörden galt, betrifft nun auch Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere Webseiten und Online-Shops. Der Gesetzgeber verlangt: digitale Dienstleistungen müssen barrierefrei nutzbar sein – unabhängig von Einschränkungen der Nutzer:innen.
Für viele stellt sich nun die Frage: Was heißt das konkret für deine Website? Bist du betroffen? Und was musst du jetzt tun? Dieser Artikel gibt Antworten und zeigt, wie wir dich als Digitalagentur auf dem Weg zur gesetzeskonformen und nutzerfreundlichen Website unterstützen können.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit überhaupt?
Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen Webseiten auffinden, bedienen und verstehen können – ohne fremde Hilfe und in allgemein üblicher Weise. Beispiele für Barrieren sind etwa:
- Videos ohne Untertitel
- Schlechte Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Inhalte, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen
Ziel ist es, allen Menschen den gleichen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen – ganz gleich, ob sie blind, gehörlos oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Laut Gesetz sind zur Barrierefreiheit verpflichtet:
- Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen
- Websites mit Terminbuchungen oder Kontaktformularen, die zur Vertragsanbahnung dienen
- Anbieter von elektronischen Dienstleistungen, z. B. Messenger, E-Books, Online-Kurse
Ausgenommen sind:
- Reine B2B-Anbieter, die klar erkennbar nur gewerbliche Kunden bedienen
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme
- Informationsseiten ohne Interaktionsmöglichkeiten oder Verkaufsabsicht
Praxis-Tipp: Eine Newsletter-Anmeldung oder ein Kontaktformular kann bereits als „vertragsvorbereitend“ gelten – und damit zur Umsetzungspflicht führen.
Was genau muss umgesetzt werden?
Kern des Gesetzes sind die sogenannten POUR-Prinzipien, die auch aus den internationalen WCAG-Richtlinien bekannt sind:
- P – Perceivable (Wahrnehmbar): Inhalte müssen durch Schriftgröße, Kontraste und Alternativtexte für alle erkennbar sein.
- O – Operable (Bedienbar): Die Seite muss ohne Maus, z. B. mit der Tastatur, nutzbar sein.
- U – Understandable (Verständlich): Navigation und Sprache müssen intuitiv, einfach und klar sein.
- R – Robust: Inhalte sollen von möglichst vielen Geräten und Hilfsmitteln unterstützt werden (z. B. Screenreader, Braille-Zeilen).
Weitere Anforderungen:
- Barrierefreiheitserklärung auf der Website (ähnlich wie Impressum/Datenschutz)
- Barrierefreie Rechtstexte (z. B. AGB, Datenschutzerklärung)
- Auch Cookie-Consent-Banner und Zahlungssysteme müssen bedienbar sein
Welche Strafen drohen bei Nichtumsetzung?
Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, riskiert:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- Abmahnungen durch Wettbewerber
- Maßnahmen durch Marktüberwachungsbehörden
Zwar erfolgt meist eine Aufforderung zur Nachbesserung, doch bei Untätigkeit drohen empfindliche Folgen – vor allem Reputationsschäden, die durch negative Berichterstattung oder Abmahnwellen entstehen können.
So setzt du digitale Barrierefreiheit in der Praxis um
Die Umsetzung ist komplex – betrifft Design, Technik und Inhalte. Erste wichtige Schritte:
- Bestandsaufnahme: Ist deine Seite barrierefrei? (z. B. mit unserem Accessibility-Check)
- Planung & Umsetzung: Welche Anpassungen sind nötig? (Design, Code, Inhalte)
- Technische Umsetzung: Navigation, Kontraste, semantische HTML-Struktur, Tastaturbedienbarkeit
- Texte & Inhalte: Einfache Sprache, klare Struktur, alternative Medien
- Rechtliches: Barrierefreiheitserklärung einbinden, Texte prüfen/generieren
Hinweis: Auch mobile Anwendungen und Apps sind betroffen – hier gelten dieselben Anforderungen.
Nutze unsere Expertise – wir machen deine Website fit für 2025
Als Digitalagentur mit Fokus auf rechtssichere, nutzerfreundliche Weblösungen unterstützen wir dich bei der Umsetzung aller Anforderungen des BFSG. Unsere Leistungen:
- Website-Audit: Wir prüfen deine Website auf Barrierefreiheit
- Individuelle Beratung: Welche Maßnahmen sind für dich relevant?
- Technische Umsetzung: Wir bauen, erweitern oder überarbeiten deine Seite konform
- Inhalte & Texte: Wir helfen bei der barrierefreien Content-Gestaltung
- Rechtstexte & Erklärungen: DSGVO-konform & barrierefrei
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Jetzt handeln – für Rechtssicherheit, Inklusion und bessere Usability
Digitale Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht – sie ist ein Zeichen von Professionalität, Respekt und digitaler Reife. Sie verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern auch das Ranking bei Google, die Reichweite und das Vertrauen in deine Marke.
Vermeide jetzt rechtliche Risiken – handle, falls noch nicht geschehen – wir unterstützen dich gerne dabei.
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